| Mit dem Aufkommen der Billigflieger sind viele preiswerte Flugverbindungen entstanden. Dass man beim Service Abstriche machen muss, ist verständlich. Man sollte sich aber auch darüber im Klaren sein, dass mit Service nicht nur die Verpflegung an Bord gemeint ist. Vor allem in Ausnahmesituationen -- Umbuchungen, Flugausfall etc. -- zeigt sich, dass Fluggäste sich häufig schwer tun, Ansprechpartner zu finden und ihre Rechte einzufordern. In der Vergangenheit hat es viele Fälle
gegeben, bei denen insbesondere easyJet selbst einfachste Forderungen wie
die Rückzahlung des Flugpreises bei Annullierung erst nach Monaten und
endlosem Schriftverkehr und zahlreichen Telefonaten erfüllt hat. Zum Teil
mussten Anwälte eingeschaltet werden oder half erst der Gang an die
Öffentlichkeit. Der eigene Fall ist in der "Chronik eines
ausgefallenen Fluges" weiterhin dokumentiert, gehört aber
hoffentlich der Vergangenheit an. Seit einiger Zeit bemüht sich easyJet,
berechtigte Forderungen umgehend zu erfüllen, alte Ansprüche
aufzuarbeiten und insgesamt einen besseren Service zu bieten. |
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1. Wenn Sie von einem Flugausfall
betroffen sind, wenden Sie sich als erstes an den Schalter oder rufen Sie
direkt die Hotline ( 01805 - 029292,
14ct/min. ) an, um nach Möglichkeit auf einen anderen easyJet-Flug
umzubuchen. (Hotline Schweiz: 0900 000 258 (CHF 0.35 /min.)) Peter Tritthart |
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§
Für alle, die so nicht weiterkommen und Klage einreichen möchten,
muss gesagt werden, dass dies nicht so einfach ist. Hier einige
Tipps vom Anwalt.
Ergänzend der Hinweis, dass nach einer recht jungen Gerichtsentscheidung des
Oberlandesgerichts Koblenz auch das Gericht des Zielflughafens
zuständig ist. |
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Bitte beim Online-Buchen
aufpassen, die Daten sorgfältig eintragen und die einzelnen Schritte in
Ruhe nacheinander ausführen. Ganz vorsichtig sein, wenn etwas nicht wie
erwartet reagiert. Es wird immer wieder berichtet, dass unbeabsichtigt
doppelt gebucht wurde -- weil die Verbindung unterbrochen war, weil keine
Bestätigung kam und dergleichen. Dies führt unweigerlich zu Problemen,
weil dann auch der Preis doppelt abgebucht wird, und schon hat man den
Ärger mit Rückforderung und Stornogebühren. Wenn etwas unklar ist,
besser gleich die Hotline anrufen.
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...ist in jedem Falle
problematisch und teuer (ist aber auch bei anderen Airlines so). Wer einen
Flug storniert oder einfach nicht erscheint ("no show"), hat
Anspruch darauf, dass zumindest die Steuern und Gebühren rückerstattet
werden. Leider werden davon dann wieder Verwaltungsgebühren abgezogen, so
dass meist nicht viel übrig bleibt. Die Kanzlei Ließneck ( www.anwaltskanzlei-liessneck.de
) liefert zudem ein schönes Beispiel, wie ein an sich einfacher Vorgang einer
Umbuchung (gleicher Flug, nur auf anderen Namen) sich
wenig später juristisch niederschlägt oder niederschlagen kann. |
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Inzwischen fällt für jedes
Gepäckstück, das aufgegeben wird (werden muss), eine Gebühr an. Drastisch
teurer wird es, wenn das nicht reicht. Die Gebühren für Übergepäck
sind (wie bei allen Airlines) unverhältnismäßig hoch! Und man muss ggf.
direkt am Schalter bezahlen, sonst wird man nicht mitgenommen. Deswegen
sollte man sein Gepäck sorgfältig packen und bereits zu Hause auf das
zulässige Höchstgewicht achten. Keinesfalls irgendwelche Toleranzen
einplanen, denn beim Rückflug wird erneut gewogen und erneut kassiert, wenn
man zuviel dabei hat. |
| Anmerkung: Nachdem ich im Februar 2006 an dieser Stelle über meine Probleme mit easyJet berichtet hatte, haben mir viele geschrieben und von ähnlichen Vorgängen berichtet. Innerhalb eines Jahres konnte ich so mehr als 150 Fälle hier dokumentieren. Sehr viele dieser Fälle sind aber inzwischen bearbeitet, Rückzahlungen sind, wenn auch spät, erfolgt. Zum Teil weiß ich den aktuellen Stand nicht. Deswegen erscheint es mir müßig, weiterhin jeden einzelnen Fall hier aufzulisten, zumal in letzter Zeit eine deutliche Besserung zu beobachten war. Links: |
| Peter Tritthart |
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