Mit dem Aufkommen der Billigflieger sind viele preiswerte Flugverbindungen entstanden. Dass man beim Service Abstriche machen muss, ist verständlich. Man sollte sich aber auch darüber im Klaren sein, dass mit Service nicht nur die Verpflegung an Bord gemeint ist. Vor allem in Ausnahmesituationen -- Umbuchungen, Flugausfall etc. -- zeigt sich, dass Fluggäste sich häufig schwer tun, Ansprechpartner zu finden und ihre Rechte einzufordern.

In der Vergangenheit hat es viele Fälle gegeben, bei denen insbesondere easyJet selbst einfachste Forderungen wie die Rückzahlung des Flugpreises bei Annullierung erst nach Monaten und endlosem Schriftverkehr und zahlreichen Telefonaten erfüllt hat. Zum Teil mussten Anwälte eingeschaltet werden oder half erst der Gang an die Öffentlichkeit. Der eigene Fall ist in der "Chronik eines ausgefallenen Fluges" weiterhin dokumentiert, gehört aber hoffentlich der Vergangenheit an. Seit einiger Zeit bemüht sich easyJet, berechtigte Forderungen umgehend zu erfüllen, alte Ansprüche aufzuarbeiten und insgesamt einen besseren Service zu bieten. 
Lange Zeit war dies auch so. Aktuell -- April 2008 -- erreichen mich allerdings erneut einige Beschwerden, dass berechtigte und zugesagte (!) Rückforderungen nicht erfüllt werden, stattdessen, wie gehabt Versprechungen und Vertröstungen. Hoffentlich nur Einzelfälle!

Hier einige Tipps -- bitte vor allem weiter unten "Vorsicht beim Buchen" beachten:
 

 


 Tipps für den Umgang mit easyJet 

1. Wenn Sie von einem Flugausfall betroffen sind, wenden Sie sich als erstes an den Schalter oder rufen Sie direkt die Hotline ( 01805 - 029292, 14ct/min. ) an, um nach Möglichkeit auf einen anderen easyJet-Flug umzubuchen. (Hotline Schweiz: 0900 000 258 (CHF 0.35 /min.))

2. Wenn zusätzliche Kosten entstehen (Taxi, Hotel, Verpflegung außer alkoholischen Getränken etc.), lassen Sie sich korrekte Belege geben. Bei Taxi-Fahrten z.B. müssen Datum, Start und Ziel angegeben sein, bei Hotelübernachtungen Namen aller Gäste.

3. Belege einscannen (müssen aber lesbar sein) und per Mail an easyJet einsenden. Das ist leider nicht mehr so einfach. Man muss auf die Homepage www.easyjet.com gehen, dort 'Kontakt' wählen und eine der dann gelisteten Fragen anklicken. Dann gibt es einen neuen Reiter 'Fragen Sie uns' und man kann eine E-Mail schreiben und auch Dokumente anhängen. 

Das geht schneller als Kopien per Post zu schicken. Einschreiben ist nicht erforderlich (eher hinderlich)! Man kann in Deutsch schreiben und den Fall kurz schildern. Bitte Buchungsnummer angeben.

4. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an die Hotline. Zu Stoßzeiten kann diese überlastet sein, dann können Sie mit ein paar Minuten Wartezeit rechnen. Meist kommt man aber gut durch (Mo - So. 08:00 - 21:00). Wenn Sie Probleme mit dem Menü haben, wählen Sie "nach dem Flug" und dann "mit einem
Agenten sprechen".

5. In problematischen Fällen oder wenn easyJet nun gar nicht reagiert, kann man mir weiterhin gerne schreiben und ich versuche zu helfen und vermittle gegebenenfalls direkte Kontaktadressen.

Peter Tritthart
peter@tritthart.net

 
§  Für alle, die so nicht weiterkommen und Klage einreichen  möchten, muss gesagt werden, dass dies nicht so einfach ist. Hier einige Tipps vom Anwalt.

Ergänzend der Hinweis, dass nach einer recht jungen Gerichtsentscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz auch das Gericht des Zielflughafens zuständig ist.

In dem Urteil heißt es:
"Für die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit (AG Simmern) verweist der Senat auf Art. 5 sowie Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 vom 22.12.2000 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, wobei er den Erfüllungsort der (Beförderungs-)Pflicht auch im Transport zum Flughafen Frankfurt/Hahn und in der dortigen Abfertigung (Auschecken) sieht. Die verbraucherschützenden Vorschriften der Art. 15 ff. der o.g. Verordnung finden auf den hier vorliegenden Beförderungsvertrag nach Art. 15 Abs. 3 keine Anwendung."
( OLG Koblenz, Urteil vom 29.03.2006 - 1 U 983/05 )

Zum Glück sehen Richter dies inzwischen vermehrt auch so. Je nach Sachlage kann aber daneben auch das Gericht des Startflughafens zuständig sein.
 

 


 Vorsicht beim Buchen! 

Bitte beim Online-Buchen aufpassen, die Daten sorgfältig eintragen und die einzelnen Schritte in Ruhe nacheinander ausführen. Ganz vorsichtig sein, wenn etwas nicht wie erwartet reagiert. Es wird immer wieder berichtet, dass unbeabsichtigt doppelt gebucht wurde -- weil die Verbindung unterbrochen war, weil keine Bestätigung kam und dergleichen. Dies führt unweigerlich zu Problemen, weil dann auch der Preis doppelt abgebucht wird, und schon hat man den Ärger mit Rückforderung und Stornogebühren. Wenn etwas unklar ist, besser gleich die Hotline anrufen.
Sehr wichtig! Beim Buchen stets den korrekten Namen eingeben! Also nicht z. B. Willi statt Wilhelm. So berichtet W.H. dass ihm dies in Paris zum Verhängnis wurde. Beim Hinflug ab Berlin war nichts bemängelt worden, der Rückflug wurde ihm jedoch verweigert. Hier zeigte sich easyJet unfreundlich und blieb hart: W.H. musste neues Ticket kaufen -- zum vierfachen Preis!


 Stornieren und Umbuchen 

...ist in jedem Falle problematisch und teuer (ist aber auch bei anderen Airlines so). Wer einen Flug storniert oder einfach nicht erscheint ("no show"), hat Anspruch darauf, dass zumindest die Steuern und Gebühren rückerstattet werden. Leider werden davon dann wieder Verwaltungsgebühren abgezogen, so dass meist nicht viel übrig bleibt.

Umbuchen oder auch nur das Umschreiben auf einen anderen Namen ist ebenfalls mit hohen Zusatzkosten verbunden. 

Die Kanzlei Ließneck ( www.anwaltskanzlei-liessneck.de ) liefert zudem ein schönes Beispiel, wie ein an sich einfacher Vorgang einer  Umbuchung  (gleicher Flug, nur auf anderen Namen) sich wenig später juristisch niederschlägt oder niederschlagen kann. 
Faszinierend zu lesen:
Die Klageschrift.                                                                                                     
§
 


 Übergepäck 

Inzwischen fällt für jedes Gepäckstück, das aufgegeben wird (werden muss), eine Gebühr an. Drastisch teurer wird es, wenn das nicht reicht. Die Gebühren für Übergepäck sind (wie bei allen Airlines) unverhältnismäßig hoch! Und man muss ggf. direkt am Schalter bezahlen, sonst wird man nicht mitgenommen. Deswegen sollte man sein Gepäck sorgfältig packen und bereits zu Hause auf das zulässige Höchstgewicht achten. Keinesfalls irgendwelche Toleranzen einplanen, denn beim Rückflug wird erneut gewogen und erneut kassiert, wenn man zuviel dabei hat.
Weitere Informationen zum Thema Gepäck gibt es auf der easyJet-Seite (www.easyjet.com) bei 'Fragen und Antworten'. Die sollte man vor Abflug beachten.
 

 
 
Anmerkung:
Nachdem ich im Februar 2006 an dieser Stelle über meine Probleme mit easyJet berichtet hatte, haben mir viele geschrieben und von ähnlichen Vorgängen berichtet. Innerhalb eines Jahres konnte ich so mehr als 150 Fälle hier dokumentieren. Sehr viele dieser Fälle sind aber inzwischen bearbeitet, Rückzahlungen sind, wenn auch spät, erfolgt. Zum Teil weiß ich den aktuellen Stand nicht. Deswegen erscheint es mir müßig, weiterhin jeden einzelnen Fall hier aufzulisten, zumal in letzter Zeit eine deutliche Besserung zu beobachten war.

Links:

Beschwerden über Airlines sollte man an das Luftfahrt-Bundesamt (www.lba.de) richten. Dort gibt es vorbereitete Formulare. Wirkliche Hilfe ist von denen aber nicht zu erwarten.

Engagierter sind der Verbraucherzentrale Bundesverband (www.vzbv.de) und die 
Schlichtungsstelle Mobilität (www.schlichtungsstelle-mobilitaet.de).

Eine gute Sammlung von Artikeln über easyJet bietet die Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund - Kreis Unna e.V. (www.sgf-do-un.de)
 

 
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